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Umlagen Strom | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
Umlage für abschaltbare Lasten | 0,011 ct/kWh | 0,005 ct/kWh | 0,007 ct/kWh | 0,009 ct/kWh |
EnWG Umlage | 0,037 ct/kWh | 0,416 ct/kWh | 0,416 ct/kWh | 0,395 ct/kWh |
StromNEV-Umlage | 0,370 ct/kWh | 0,305 ct/kWh | 0,358 ct/kWh | 0,432 ct/kWh |
KWK-Abgabe | 0,345 ct/kWh | 0,280 ct/kWh | 0,226 ct/kWh | 0,254 ct/kWh |
EEG-Umlage | 6,792 ct/kWh | 6,405 ct/kWh | 6,756 ct/kWh | 6,500 ct/kWh |
Stromsteuer:
Die staatliche Stromsteuer, die auf den Stromverbrauch anfällt.
EEG-Umlage:
Die EEG Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
KWK-Abgabe:
Fördert den Ausbau sowie die Modernisierung von Anlagen, die Strom und Wärme erzeugen. KWK steht dabei für Kraft Wärme Kopplung. Der angegebene Wert für das Jahr 2016 basiert auf der neuen Fassung des KWK-Gesetzes, die aber noch nicht endgültig verabschiedet wurde. Daher sind hier noch Änderungen möglich.
§ 19 StromNEV Umlage:
Die sog. Industrieumlage dient der Förderung stromintensiver Unternehmen.
§ 17 EnWG Umlage:
Die sog. Offshore-Haftungsumlage minimiert die Haftungsrisiken von Offshore Windparks.
Umlage für abschaltbare Lasten:
Dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Messstellenbetrieb:
Kosten für die Erfassung, Verwaltung, Bereitstellung und Wartung des Zählers.
Konzessionsabgabe:
Abgabe an Kommunen um die öffentlichen Verkehrswege der Stromleitungen nutzen zu dürfen.
Netznutzungsentgelte:
Gebühren der Verteilnetzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze.
Energiesteuer:
Die Energiesteuer ist eine staatliche Verbrauchssteuer, die auf den Gasverbrauch anfällt. Sie wird auch Erdgassteuer genannt.
Regelenergieumlage:
Mit der Regelenergie-Umlage wird zu einem gewissen Teil eine Versorgungssicherheit mit Gas garantiert, falls es zum Beispiel unvorhersehbar zu hohen Abnahmen von Gas aus dem Gasnetz kommt.
Konzessionsabgaben:
Abgabe an Kommunen, um die öffentlichen Verkehrswege der Gasleitungen nutzen zu dürfen.
Netznutzungsentgelte:
Gebühren der Verteilnetzbetreiber für die Nutzung der Netze sowie für den Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung.
Umsatzsteuer:
Die Lieferung von Gas unterliegt dem gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatz. Die Steuer wird von der Gesamtsumme erhoben.